Unsere Argumente gegen den Bau eines Windpark im Stadtwald Labaun


1. Gesundheitsrisiken:  Gefahr erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Schall und Infraschall, wie Schlafstörungen, Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Herzrasen, Tinnitus, Angstzustände und Depressionen. Es gibt zu wenige verlässliche Studien über die langfristigen gesundheitlichen Folgen von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten, besonders bei Anlagen dieser Dimension 

2. Unzureichende Bürgerbeteiligung:  Eine angemessene Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist im Vorfeld nicht erfolgt. Erst durch ein Bürgerbegehren konnte eine Einwohnerversammlung erzwungen werden.

3. Ungeeigneter Standort: Nach dem sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist der Standort für den Bau von Windenergieanlagen ausgeschlossen: LUIS Sachsen
 

4. Gefährdung geschützter Arten: Im geplanten Windparks leben folgende kollisionsgefährdete und windkraftsensible Vogelarten: 

·        Seeadler (regelmäßige Sichtung) 

·        Rotmilan (regelmäßige Sichtung) 

·        Schwarzmilan (regelmäßige Sichtung) 

·        Weißstorch (regelmäßige Sichtung und Horst bekannt) 

·        Schwarzstorch (regelmäßige Sichtung) 

·        Wiedehopf (regelmäßige Sichtung) 

·        Kiebitz (regelmäßige Sichtung) 

·        Uhu (Sichtung, Brutplatz bekannt) 

·        Fischadler (regelmäßige Sichtung) 

·        Kranich (regelmäßige Sichtung, Brutplatz direkt zwischen den geplanten Windrädern) 

·        diverse Weihen (regelmäßige Sichtung) 

Diese Arten sind durch die geplanten Anlagen gefährdet. 

5. Unzureichender Abstand zu Schutzgebieten: Der Abstand von 75 Metern zum Schutzgebiet nach §21 SächsNatSchG ist zu gering. Es ist zu befürchten, dass der Bau und Betrieb der Anlage die dortigen Tier- und Pflanzenarten schädigen wird. 

6. Negativer Einfluss auf Fledermäuse: Die Auswirkungen auf die Fledermauspopulationen sind unzureichend erforscht. Der Bau und Betrieb der Anlagen in Fledermaushabitaten kann zu erheblichen Schäden für Fledermauspopulation führen. 

7. Unsichere finanzielle Situation: Bei einer möglichen Änderung der politischen Mehrheitsverhältnisse könnten die Subventionen für erneuerbare Energien wegfallen, was die wirtschaftliche Rentabilität der Anlagen und damit die versprochenen Einnahmen für die Gemeinden gefährdet. Weiterhin werden die erhofften Einnahmen durch Ausgaben für den kommunalen Finanzausgleich reduziert.

8. Überdimensionierung: Die geplante Anlage überschreitet das 2%-Ziel der Stadt Dommitzsch bezüglich der erneuerbaren Energien und ist somit überdimensioniert und belastet die Bevölkerung übermäßig. 

9. Waldzerstörung: Der Bau und Betrieb der Windkraftanlagen wird zu einer Zerstörung des Waldes führen und negative Auswirkungen wie erhöhte Windbruchgefahr, Bodenaustrocknung und Eiswurf verursachen. Naturschutz darf nicht gegen Klimaschutz ausgespielt werden.

10. Verlust des Naherholungsgebiets: Der Bau der Windkraftanlagen wird den Wert des Naherholungsgebiets Dübener Heide erheblich mindern. Dies würde die Attraktivität der Region für den Tourismus massiv beeinträchtigen. Der Naturpark ist ein zentraler Standortvorteil, der Besucher anzieht und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region beiträgt. Die Errichtung der Windkraftanlagen würde diesen Vorteil nachhaltig zerstören, was zu einem Rückgang des Tourismus und somit zu wirtschaftlichen Einbußen für die Region führen würde. 

11. Unattraktivität der Region: Die Windkraftanlagen werden die Region als Wohnort unattraktiver machen und die bestehende Abwanderung verstärken. 

12. Entsorgungsproblematik: Die Entsorgung der Glasfaserverbundstoffe (Sondermüll) der Windkraftanlagen ist derzeit nicht ausreichend geklärt und kann erhebliche Umweltschäden verursachen. 

13. Feuerwehrkapazitäten: Die örtlichen Feuerwehren sind nicht in der Lage, Brände in der Gondel eines Windrads in großer Höhe zu löschen. Brennende Teile könnten zudem leicht einen Waldbrand verursachen. 

14. Ungeklärte Auswirkungen auf Wasserhaushalt und Waldbrandgefahr: Die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den Wasserhaushalt, die Bodenfeuchte und die Waldbrandgefahr sind nicht abschließend geklärt. 

15. Wertverlust von Immobilien: Durch die Nähe zu den geplanten Windkraftanlagen ist ein erheblicher Wertverlust der Immobilien/Wohnbebauungen im Umfeld der WEA von mindestens 10% zu befürchten.